Steuerbegünstigte Bezüge: Zusammenballung von Einkünften
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung einer Entschädigung ist, dass solche Einkünfte zusammengeballt zufließen. Dies setzt z. B. bei einem Arbeitnehmer voraus, dass er in einem Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung mehr erhält, als dies bei einem normalen Ablauf der Fall wäre. Was danach als „normaler Ablauf“ gilt, lässt sich im Einzelfall nur schwer feststellen.
Als Vergleichsmaßstab können z. B. die Einkünfte der letzten fünf Jahre vor dem Ausscheiden herangezogen werden. Übersteigt der Arbeitslohn (einschließlich der Abfindung) im Jahr der Abfindungszahlung den danach ermittelten durchschnittlichen Arbeitslohn nicht, muss eine Zusammenballung wohl verneint werden.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)