201108.25
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Schweiz – Steuerabkommen paraphiert

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am 10.8.2011 in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.

Hierzu führt das BMF weiter aus: Mit der Paraphierung des Steuerabkommens werden die bilateralen finanzwirtschaftlichen Beziehungen und die deutsch-schweizerische Steuerkooperation grundlegend verbessert. Im Ergebnis führt das Abkommen zu einer effektiven Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz. Die Vereinbarung wirkt sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit und sieht vor, dass zum einen bisher unversteuertes Vermögen auf der Basis des Abkommens nachbesteuert wird und zum anderen künftige Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz über eine Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 26,375 Prozent besteuert werden. Weiterhin regelt das neue Abkommen einen verbesserten Marktzugang durch administrative Erleichterungen für schweizerische Kreditinstitute in Deutschland. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben.

Das Abkommen muss noch von beiden Regierungen unterzeichnet und durch die nationalen Gesetzgebungsorgane ratifiziert werden. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Quelle: BMF online

Hinweis: Weitere Informationen zu diesem Thema haben das BMF und das Eidgenössische Finanzdepartement auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

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