Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich
Wird das einem Gesellschafter-Geschäftsführer vertraglich zugesagte Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt, fließen ihm insoweit auch keine
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu. Grundsätzlich ist Arbeitslohn mit Zufluss beim Arbeitnehmer zu versteuern. Auch eine Gutschrift in den Büchern des Arbeitgebers kann einen Zufluss bewirken. Verzichtet der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Ansprüche ohne Ausgleich und erleidet dadurch eine Vermögenseinbuße, liegt kein Zufluss von Einnahmen vor. Auch ist der Verzicht auf das Weihnachtsgeld nicht als Zufluss begründende verdeckte Einlage zu werten. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn eine zuvor passivierte Verbindlichkeit nach Verzicht des Gesellschafters zu einer Vermögensmehrung bei der Gesellschaft geführt hätte.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)