201201.11
0
0

Gewöhnliche Aufenthaltsdauer im Inland als maßgebliche Voraussetzung für die Besteuerung

Hat eine Person im Inland keinen Wohnsitz, kann es trotzdem zur Besteuerung nach deutschen Grundsätzen kommen. Entscheidend dafür ist, dass die Steuerpflicht auch durch eine nicht nur vorübergehende Aufenthaltsdauer im Inland entstehen kann. Sie liegt ohne weitere Prüfung bei einer ununterbrochenen mehr als sechsmonatigen Aufenthaltsdauer im Inland vor. Kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts sind bei der zeitlichen Betrachtung unbeachtlich. Allgemeine Rechtsauffassung ist, dass eine Person zugleich im Ausland ihren Wohnsitz und im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben war zu entscheiden, ob eine in der Schweiz lebende Fernsehmoderatorin in Deutschland steuerpflichtig war. Sie produzierte im Inland für einen Fernsehsender eine tägliche Show. Bei den Proben bestand für sie Anwesenheitspflicht. Die Vertragsdauer betrug vier Jahre. Auftragsgemäß arbeitete sie wochenweise an vier bis fünf Tagen in Deutschland. An den Wochenenden, während der sendefreien Sommerferienzeit und an weiteren arbeitsfreien Tagen fuhr sie in die Schweiz zurück.

So wie das Finanzamt hielt auch der Bundesfinanzhof die Fernsehmoderatorin in Deutschland für unbeschränkt steuerpflichtig. Da für die unbeschränkte Steuerpflicht alternativ auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist, lagen bei der Fernsehmoderatorin die Voraussetzungen zur unbeschränkten Steuerpflicht vor. Sie unterhielt ihren Wohnsitz in der Schweiz, ihr gewöhnlicher Aufenthalt war aber tätigkeitsabhängig in Deutschland. Bei der Prüfung des zeitlichen Umfangs eines Aufenthalts im Inland ist nicht auf ein Kalenderjahr abzustellen, sondern die ununterbrochene Dauer des Aufenthalts in Deutschland seit Aufnahme der Tätigkeit. Übliche Familienheimfahrten, urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten und auch die vertraglich vereinbarte Sommerpause bleiben bei der Beurteilung unberücksichtigt. Maßgeblich für die Gesamtbeurteilung ist eine einzelfallbezogene zeitliche Gewichtung der kurzfristigen Unterbrechungen unter Berücksichtigung der Dauer des Gesamtaufenthalts.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.