201108.17
0
0

Detektivkosten nach Tanken ohne Bezahlung erstattungsfähig

Ein Tankstellenbetreiber kann die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten von diesem erstattet verlangen, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt.

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Kunde an einer Selbstbedienungstankstelle zwar andere kleinere Einkäufe, jedoch
nicht den von ihm zum Preis von 10,01 € getankten Treibstoff bezahlt. Der Tankstellenbetreiber schaltete daraufhin ein Detektivbüro ein, das nach einer
mehrstündigen Videoauswertung den Kunden ermittelte und hierfür 137,00 € in Rechnung stellte.

Nach Auffassung des Gerichts kann der Tankstellenbetreiber diese Kosten wegen Verzugs als Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen. Beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle kommt bereits mit der Entnahme des Kraftstoffs ein Kaufvertrag zustande, sodass sich der Kunde bereits zum Zeitpunkt des Verlassens der Tankstelle in Verzug befunden hat, ohne dass es einer Mahnung oder einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedurfte.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.