201505.22
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Haftung bei Schaden durch ungesichert abgestellten Einkaufswagen

Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines Pkw neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das danebenstehende Fahrzeug, haftet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Das hat das Amtsgericht München[1] entschieden. Nach den Urteilsgründen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nur einstandspflichtig, wenn sich ein Unfall…