Kein Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung eines Golfturniers für Geschäftsfreunde
Zu den nicht als Betriebsausgaben abzugsfähigen Aufwendungen gehören u. a. solche für die Jagd, die Unterhaltung einer Segel‑ oder Motoryacht oder für ähnliche Zwecke und für die damit zusammenhängenden Bewirtungen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für die Veranstaltung eines Golfturniers als ähnliche Aufwendungen anzusehen. Sie sind dann nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie dem…