Anlage EÜR ist zwingend abzugeben
Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, sollen die Daten „nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz“ durch Datenfernübertragung übermitteln bzw. in der Vergangenheit auch in Papierform (Anlage EÜR) beim Finanzamt einreichen, wenn die Nichtbeanstandungsgrenze von 17.500 € überschritten worden ist. Gegen die Abgabe dieser Anlage EÜR hatten sich Steuerbürger gewehrt, u. a., weil die Vorschrift nicht im…