Rückwirkende Anwendung der gesetzlichen Regelung zur Antragsveranlagung verfassungsgemäß
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde die gesetzliche Regelung zur Antragsveranlagung neu gefasst. Danach ist eine Veranlagung nur durchzuführen, wenn sie beantragt wird. Die bis dahin geltende zweijährige Befristung für diesen Antrag war entfallen. Die neue Regelung sollte erstmals für Zeiträume ab 2005 oder andere noch nicht bestandskräftige Veranlagungen gelten. Der Bundesfinanzhof hat jetzt erneut festgestellt, dass…