201009.03
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Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

Ein Systemberater hatte im Dezember 2004 eine Leasingsonderzahlung für ein am 2. Januar 2005 ausgeliefertes Fahrzeug geleistet und die Leasingsonderzahlung in seiner Einkommensteuererklärung als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht, soweit die Zahlung auf seine Auswärtstätigkeit und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfiel. Finanzamt und Finanzgericht erkannten nur den auf die Auswärtstätigkeit entfallenden Anteil von 14,95 % als sofort abzugsfähig an.

Der Bundesfinanzhof hat die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen und dabei schon die möglichen Entscheidungsvarianten vorgegeben:

·       Macht der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten eines geleasten Pkw für seine beruflichen Auswärtstätigkeiten geltend, kann der darauf entfallende Anteil an der Leasingsonderzahlung sofort abzugsfähig sein. Werden allerdings während der Laufzeit des Leasingvertrags stattdessen Kilometerpauschbeträge angesetzt, ist ein Abzug auch nur eines Anteils der Leasingsonderzahlung ausgeschlossen.

·       Der auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallende Anteil der Sonderzahlung ist vom Abzug ausgeschlossen, weil diese durch die Entfernungspauschale abgegolten sind.

·       Wurde die Leasingsonderzahlung auf eine spätere Anschaffung des Fahrzeugs angerechnet, wäre eine Berücksichtigung in Form von AfA im Jahr 2004 ausgeschlossen, weil das Fahrzeug erst ab dem folgenden Jahr genutzt wurde.

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