Objektbezogenheit der Bescheinigung für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen
Wird in einem im Sanierungsgebiet gelegenen Gebäude durch Ausbau des Dachbodens zu Wohnraum eine vorher nicht vorhandene Eigentumswohnung errichtet, kann dafür die „Sanierungs-AfA“ nur in Anspruch genommen werden, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen objektbezogen bescheinigt. Daher reicht es nicht, wenn bescheinigt wird, dass das gesamte Gebäude in einem durch Sanierungssatzung förmlich festgelegten…