Anschaffungskosten für ein Baugrundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Die Anschaffungskosten eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Bei dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um die Mehrkosten für ein Grundstück, die entstanden waren, weil eine an Multipler Sklerose erkrankte Gehbehinderte einen behindertengerechten eingeschossigen Bungalow errichtet hatte. Dieser hatte eine um a. 45 qm größere Grundfläche gegenüber einem…