Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Ist in einem Arbeitsvertrag die Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, gilt grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Dies gilt sowohl, was die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers als auch was die Vergütungspflicht des Arbeitgebers betrifft und auch für außertarifliche Angestellte. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im entschiedenen Fall ging es um eine außertariflich angestellte Referentin eines größeren Unternehmens,…