Arbeitgeber haftet für Vermögensschaden durch Überschreiten der Entgeltgrenze bei Minijobbern
Verletzt der Arbeitgeber bei der Abführung von Lohn- und Sozialversicherungsbeiträgen schuldhaft Nebenpflichten, so haftet er dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz, soweit dem Arbeitnehmer kein Mitverschulden zur Last gelegt werden kann. Hat der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung hingenommen, trifft ihn ein Mitverschulden und der Schadensersatz wird entsprechend reduziert. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer geringfügig beschäftigten…