201101.03
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Kündigungsschutz: Klagefrist bei befristetem Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsvorbehalt

Wenn ein Arbeitsverhältnis befristet ist und keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, ist eine ordentliche Kündigung normalerweise ausgeschlossen. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Kündigungsfrist des § 4 KSchG dagegen wehren. Sonst verfällt sein Rechtsschutz. So geschah es einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bis zum 30. April 2008 befristet war. Sein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit einer Frist…