Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz: Aufbewahrungspflicht ausgedehnt
Unternehmer mit Gewinneinkünften müssen Geschäftsunterlagen in der Regel zehn Jahre aufbewahren. Außerdem ist bei ihnen eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) zulässig. Der Bundesrat hat am 10.7.2009 dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zugestimmt. Zukünftig müssen auch natürliche Personen, deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als…