In Zeiten knapper Mittel geht es für alle beteiligten Seiten – Finanzamt und Steuerpflichtige – oftmals um’s Ganze. Ein Kompromiss ist in solchen Fällen nur schwer zu erreichen, so dass die Auseinandersetzung im Einspruchs- und Klageverfahren immer häufiger für den Steuerpflichtigen an Bedeutung gewinnt. Aus Sicht seiner Sicht und seiner Berater nicht zu Unrecht: So kann man aus den Statistiken in den vergangenen Jahren erkennen, dass bundesweit zwei Drittel aller Einsprüche ganz oder teilweise Erfolg hatten, gleiches gilt für immerhin knapp die Hälfte aller Klagen vor den Finanzgerichten. Das A und O in Rechtsbehelfsverfahren ist die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts und der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

Im Rahmen unserer steuerlichen Durchsetzungsberatung wahren wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung. Sollte trotz intensiven Austauschs mit der Finanzverwaltung eine Einigung nicht zu erreichen sein, führen wir für Sie das erforderliche Einspruchsverfahren beim Finanzamt sowie das ggf. folgende Klageverfahren vor dem Finanzgericht in Kooperation mit verschiedenen Kanzleien durch.

Die Grenzen zwischen legalen Steuergestaltungen und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien nur schwer zu identifizieren. Bis vor wenigen Jahren wurde Steuerhinterziehung noch als Kavaliersdelikt von vielen Steuerpflichtigen angesehen, weht im Bereich des Steuerstrafrechts mittlerweile ein sehr rauer Wind. Gerade im Bereich der Umsatzsteuer sowie der Lohnsteuer können auch Unternehmer, die sich keines Gesetzesverstoßes bewusst sind, schnell in das Visier der Steuerfahndung geraten. Selbst wenn kein strafbares Verhalten vorliegt, drohen im Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten oft eine schmerzhafte Geldbußen. Sollte in der Vergangenheit mit den steuerlichen Pflichten nicht immer alles ganz genau genommen worden sein, steht – noch – die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige offen. In allen diesen Fällen ist Handeln mit Bedacht erforderlich und Expertenrat unabdingbar.

Wir unterstützen Sie von der Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige bis hin zum steuerstrafrechtlichen Verfahren mit unseren Kooperationspartnern. Um es gar nicht erst zum Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen zu lassen, bieten wir Ihnen eine umfassende Präventivberatung und zeigen Ihnen mögliche Schwachstellen in Ihrem Unternehmen auf.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Einspruchsverfahren beim Finanzamt
  • Klageverfahren vor den Finanzgerichten
  • Selbstanzeigen
  • Hilfestellung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
  • Präventivberatung

Einspruchs- und Klageverfahren

Kontakt:W. Bischoff (StB)
U. Degler (StB)
Telefon:+49-6101-5899-0